Gemeinschaftseigentum
Definition
Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände.
Instandhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums werden aus der Rücklage und über Sonderumlagen finanziert und in der Eigentümerversammlung beschlossen. Für Kaufinteressenten ist der Zustand oft wichtiger als die Wohnung selbst.
Verwandte Begriffe
TeilungserklärungDie Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und ist Grundlage jeder Eigentumswohnung.InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage ist der angesparte Betrag der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.SonderumlageEine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die Rücklage für eine beschlossene Maßnahme nicht ausreicht.
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