Gemeinschaftseigentum

Definition

Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände.

Instandhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums werden aus der Rücklage und über Sonderumlagen finanziert und in der Eigentümerversammlung beschlossen. Für Kaufinteressenten ist der Zustand oft wichtiger als die Wohnung selbst.

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