Sonderumlage

Definition

Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die Rücklage für eine beschlossene Maßnahme nicht ausreicht.

Beschlossene oder absehbare Sonderumlagen sind aufklärungspflichtig: Wer sie kennt und verschweigt, riskiert Schadensersatzansprüche des Käufers.

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