Sonderumlage
Definition
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümer, wenn die Rücklage für eine beschlossene Maßnahme nicht ausreicht.
Beschlossene oder absehbare Sonderumlagen sind aufklärungspflichtig: Wer sie kennt und verschweigt, riskiert Schadensersatzansprüche des Käufers.
Verwandte Begriffe
InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage ist der angesparte Betrag der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.AufklärungspflichtMakler und Verkäufer müssen über Umstände aufklären, die für die Kaufentscheidung erkennbar wesentlich sind und die sie kennen oder kennen müssten.HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen – für Betriebskosten, Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage.
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