Instandhaltungsrücklage

Definition

Die Instandhaltungsrücklage ist der angesparte Betrag der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.

Eine niedrige Rücklage bei anstehenden Sanierungen ist ein deutliches Preisargument, weil sie eine spätere Sonderumlage wahrscheinlich macht. Die Höhe sollte im Exposé genannt werden.

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