Bestellerprinzip

Definition

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat.

Bei der Wohnungsvermittlung gilt es seit 2015 verbindlich: Wer den Makler bestellt, zahlt. Beim Immobilienverkauf gilt kein reines Bestellerprinzip, sondern die Regeln zur Provisionsteilung.

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