Bestellerprinzip
Definition
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat.
Bei der Wohnungsvermittlung gilt es seit 2015 verbindlich: Wer den Makler bestellt, zahlt. Beim Immobilienverkauf gilt kein reines Bestellerprinzip, sondern die Regeln zur Provisionsteilung.
Verwandte Begriffe
ProvisionsteilungBeim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020, dass die Maklerprovision zwischen den Parteien geteilt wird.Maklerprovision (Courtage)Die Maklerprovision ist das Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss und wird üblicherweise erst mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig.
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