Maklerprovision (Courtage)
Definition
Die Maklerprovision ist das Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss und wird üblicherweise erst mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig.
Die Höhe ist frei verhandelbar; verbreitet sind je nach Region 3 bis 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer je Seite. Voraussetzung ist ein wirksamer Maklervertrag und die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss.
Verwandte Begriffe
ProvisionsteilungBeim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020, dass die Maklerprovision zwischen den Parteien geteilt wird.InnenprovisionBei der Innenprovision zahlt allein der Verkäufer die Maklerprovision, der Käufer trägt keinen Anteil.MaklervertragDer Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.
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