Maklerprovision (Courtage)

Definition

Die Maklerprovision ist das Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss und wird üblicherweise erst mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig.

Die Höhe ist frei verhandelbar; verbreitet sind je nach Region 3 bis 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer je Seite. Voraussetzung ist ein wirksamer Maklervertrag und die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Abschluss.

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