Maklervertrag
Definition
Der Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher bedarf er nach § 656a BGB der Textform; ein mündlicher Vertrag ist in diesen Fällen unwirksam. Zum Vertrag gehören außerdem regelmäßig eine Widerrufsbelehrung und ein Datenschutzhinweis.
Ausführlich im MagazinMaklervertrag: Formen und Inhalte →
Verwandte Begriffe
TextformTextform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist – eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.WiderrufsrechtVerbraucher können Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.Maklerprovision (Courtage)Die Maklerprovision ist das Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss und wird üblicherweise erst mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig.
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