Maklervertrag

Definition

Der Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher bedarf er nach § 656a BGB der Textform; ein mündlicher Vertrag ist in diesen Fällen unwirksam. Zum Vertrag gehören außerdem regelmäßig eine Widerrufsbelehrung und ein Datenschutzhinweis.

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