Alleinauftrag

Definition

Ein Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem sich der Auftraggeber verpflichtet, während der Laufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, aktiv tätig zu werden – anders als beim einfachen Auftrag, bei dem keine Tätigkeitspflicht besteht. Übliche Laufzeiten liegen bei drei bis sechs Monaten. Der Auftraggeber darf in der Regel weiterhin selbst verkaufen; erst der qualifizierte Alleinauftrag schränkt auch das ein.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Vertrag & Auftrag

Mehr Abschlüsse, weniger Papierkram.

Portalist hält Anfragen, Zusagen und Termine zusammen – und bereitet das Nachfassen vor.

Kostenlos starten