Alleinauftrag
Definition
Ein Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem sich der Auftraggeber verpflichtet, während der Laufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, aktiv tätig zu werden – anders als beim einfachen Auftrag, bei dem keine Tätigkeitspflicht besteht. Übliche Laufzeiten liegen bei drei bis sechs Monaten. Der Auftraggeber darf in der Regel weiterhin selbst verkaufen; erst der qualifizierte Alleinauftrag schränkt auch das ein.
Ausführlich im MagazinAlleinauftrag oder Allgemeinauftrag →
Verwandte Begriffe
Qualifizierter AlleinauftragDer qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet den Auftraggeber zusätzlich, Interessenten an den Makler zu verweisen, statt selbst abzuschließen.Einfacher MaklerauftragBeim einfachen Maklerauftrag (auch Allgemeinauftrag) darf der Auftraggeber mehrere Makler parallel beauftragen und zusätzlich selbst verkaufen.MaklervertragDer Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.
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