Wohnrecht

Definition

Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.

Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und mindert den Verkehrswert erheblich, weil es den Käufer in der Nutzung beschränkt. Bei der Bewertung ist es zwingend zu berücksichtigen.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Vertrag & Auftrag

Mehr Abschlüsse, weniger Papierkram.

Portalist hält Anfragen, Zusagen und Termine zusammen – und bereitet das Nachfassen vor.

Kostenlos starten