Wohnrecht
Definition
Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.
Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und mindert den Verkehrswert erheblich, weil es den Käufer in der Nutzung beschränkt. Bei der Bewertung ist es zwingend zu berücksichtigen.
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