Grundbuch
Definition
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke mit Angaben zu Eigentümern, Lasten und Beschränkungen.
Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Wohnrechte, Abteilung III die Grundpfandrechte. Für die Vermarktung sollte ein aktueller Auszug vorliegen, der nicht älter als drei Monate ist.
Verwandte Begriffe
GrundschuldDie Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens belastet wird.WohnrechtEin Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.NießbrauchDer Nießbrauch berechtigt eine Person, eine Immobilie umfassend zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen – etwa Mieteinnahmen.
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