Grundbuch

Definition

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke mit Angaben zu Eigentümern, Lasten und Beschränkungen.

Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Wohnrechte, Abteilung III die Grundpfandrechte. Für die Vermarktung sollte ein aktueller Auszug vorliegen, der nicht älter als drei Monate ist.

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