Grundschuld

Definition

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens belastet wird.

Sie steht in Abteilung III des Grundbuchs. Beim Verkauf wird üblicherweise geregelt, dass bestehende Grundschulden aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht werden; die Kostentragung gehört in den Kaufvertrag.

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