Notaranderkonto

Definition

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis abgewickelt wird.

Es kommt nur zum Einsatz, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht – etwa bei komplexen Ablösungen. Im Regelfall zahlt der Käufer heute direkt an den Verkäufer, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.

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