Notaranderkonto
Definition
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis abgewickelt wird.
Es kommt nur zum Einsatz, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht – etwa bei komplexen Ablösungen. Im Regelfall zahlt der Käufer heute direkt an den Verkäufer, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen.
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