Einfacher Maklerauftrag
Definition
Beim einfachen Maklerauftrag (auch Allgemeinauftrag) darf der Auftraggeber mehrere Makler parallel beauftragen und zusätzlich selbst verkaufen.
Der Makler trifft keine Tätigkeitspflicht, hat aber auch keine Planungssicherheit. Provision erhält, wer den Abschluss nachweislich verursacht hat. In der Praxis führt diese Form häufig dazu, dass dasselbe Objekt mehrfach und teils mit abweichenden Angaben inseriert wird, was am Markt wie ein Ladenhüter wirkt.
Verwandte Begriffe
AlleinauftragEin Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem sich der Auftraggeber verpflichtet, während der Laufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen.MaklervertragDer Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.
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