Einfacher Maklerauftrag

Definition

Beim einfachen Maklerauftrag (auch Allgemeinauftrag) darf der Auftraggeber mehrere Makler parallel beauftragen und zusätzlich selbst verkaufen.

Der Makler trifft keine Tätigkeitspflicht, hat aber auch keine Planungssicherheit. Provision erhält, wer den Abschluss nachweislich verursacht hat. In der Praxis führt diese Form häufig dazu, dass dasselbe Objekt mehrfach und teils mit abweichenden Angaben inseriert wird, was am Markt wie ein Ladenhüter wirkt.

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