Notartermin (Beurkundung)
Definition
Der Kaufvertrag über eine Immobilie wird erst mit notarieller Beurkundung wirksam; der Notar verliest den vollständigen Vertrag im Termin.
Bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher muss der Entwurf dem Verbraucher mindestens zwei Wochen vorher vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Die Beurkundung dauert je nach Vertrag vierzig Minuten bis eine Stunde.
Ausführlich im MagazinDer Notartermin →
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