Auflassungsvormerkung

Definition

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung, bis er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Sie wird nach der Beurkundung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig veräußert oder belastet. Ihre Eintragung ist üblicherweise Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.

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