Widerrufsrecht
Definition
Verbraucher können Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. Wer vor Ablauf der Frist tätig werden will, benötigt zusätzlich die ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers zum vorzeitigen Leistungsbeginn – andernfalls besteht bei einem Widerruf regelmäßig kein Anspruch auf Wertersatz.
Ausführlich im MagazinWiderrufsrecht bei Maklerverträgen →
Verwandte Begriffe
MaklervertragDer Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber, die den Provisionsanspruch begründet.VerbraucherVerbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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