Pflichtangaben im Inserat
Definition
In jeder kommerziellen Immobilienanzeige müssen Art des Energieausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse angegeben werden.
Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz. Fehlende Angaben sind bußgeldbewehrt und werden regelmäßig von Wettbewerbern abgemahnt. Ein Verweis auf das Exposé ersetzt die Angaben im Portalinserat nicht.
Ausführlich im MagazinEnergieausweis: Pflichtangaben →
Verwandte Begriffe
EnergieausweisDer Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden.ExposéDas Exposé ist die zusammenfassende Objektdarstellung mit Bildern, Grundriss, Eckdaten, Beschreibung und den gesetzlichen Pflichtangaben.
Mehr aus „Recht & Pflichten“
Mehr Abschlüsse, weniger Papierkram.
Portalist hält Anfragen, Zusagen und Termine zusammen – und bereitet das Nachfassen vor.
Kostenlos starten