Energieausweis

Definition

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden.

Er ist zehn Jahre gültig. Es gibt den Verbrauchsausweis (auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs, günstiger) und den Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Berechnung, aussagekräftiger). Für bestimmte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Ausführlich im MagazinEnergieausweis: Pflichtangaben

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