Energieausweis
Definition
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden.
Er ist zehn Jahre gültig. Es gibt den Verbrauchsausweis (auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs, günstiger) und den Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Berechnung, aussagekräftiger). Für bestimmte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Ausführlich im MagazinEnergieausweis: Pflichtangaben →
Verwandte Begriffe
Pflichtangaben im InseratIn jeder kommerziellen Immobilienanzeige müssen Art des Energieausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse angegeben werden.BedarfsausweisDer Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften, unabhängig vom Nutzerverhalten.VerbrauchsausweisDer Verbrauchsausweis weist den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Grundlage der Abrechnungen der letzten drei Jahre aus.
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