Verbraucher

Definition

Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Einordnung entscheidet über Textformerfordernis, Widerrufsrecht und die Regeln zur Provisionsteilung. Wer als Kapitalanleger im Rahmen gewerblicher Tätigkeit kauft, ist kein Verbraucher – die Einordnung sollte dokumentiert werden.

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