Aufklärungspflicht
Definition
Makler und Verkäufer müssen über Umstände aufklären, die für die Kaufentscheidung erkennbar wesentlich sind und die sie kennen oder kennen müssten.
Dazu gehören bekannte Mängel, anstehende Sonderumlagen, Rechtsstreitigkeiten und Beschränkungen aus dem Grundbuch. Angaben ins Blaue hinein können Schadensersatzansprüche auslösen – ein Vorbehalt in der Art „Angaben laut Eigentümer“ schützt nur begrenzt.
Ausführlich im MagazinPflichten für Makler →
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