Wiedervorlage

Definition

Eine Wiedervorlage ist eine terminierte Erinnerung, einen Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.

Im Maklerbüro ist sie das entscheidende Werkzeug gegen vergessene Zusagen: Jede Aussage wie „ich melde mich nächste Woche“ sollte im Moment des Aussprechens ein Datum bekommen. Ohne Wiedervorlage existiert die Verpflichtung nur beim Kunden.

Ausführlich im MagazinAufgaben und Wiedervorlagen

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