Auftragsverarbeitung (AVV)
Definition
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Er ist Voraussetzung für den Einsatz jeder Software, die Kundendaten verarbeitet – auch für Hoster, externe Buchhaltung oder Telefondienste. Ohne AVV ist die Weitergabe der Daten unzulässig.
Ausführlich im MagazinDatensicherheit: Postfach freigeben? →
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