DSGVO im Maklerbüro
Definition
Maklerbüros verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten und benötigen dafür ein Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, ein Löschkonzept und Auftragsverarbeitungsverträge.
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist erst ab zwanzig Personen erforderlich, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind – die meisten Büros liegen darunter. Typische Baustellen sind Besichtigungslisten, private Mobiltelefone und die Kontaktaufnahme Jahre nach dem Verkauf.
Ausführlich im MagazinDSGVO im Maklerbüro →
Verwandte Begriffe
AufbewahrungsfristenMaklerbüros unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aus Handels-, Steuer- und Geldwäscherecht – von fünf bis zehn Jahren.Auftragsverarbeitung (AVV)Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
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