DSGVO im Maklerbüro

Definition

Maklerbüros verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten und benötigen dafür ein Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, ein Löschkonzept und Auftragsverarbeitungsverträge.

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist erst ab zwanzig Personen erforderlich, die ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind – die meisten Büros liegen darunter. Typische Baustellen sind Besichtigungslisten, private Mobiltelefone und die Kontaktaufnahme Jahre nach dem Verkauf.

Ausführlich im MagazinDSGVO im Maklerbüro

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