Aufbewahrungsfristen

Definition

Maklerbüros unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aus Handels-, Steuer- und Geldwäscherecht – von fünf bis zehn Jahren.

Jahresabschlüsse und Handelsbücher zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe sechs Jahre, Unterlagen nach dem Geldwäschegesetz fünf Jahre. Parallel verlangt die DSGVO die Löschung, sobald der Zweck entfällt – aufzulösen ist das über ein dokumentiertes Löschkonzept.

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