Aufbewahrungsfristen
Definition
Maklerbüros unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aus Handels-, Steuer- und Geldwäscherecht – von fünf bis zehn Jahren.
Jahresabschlüsse und Handelsbücher zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, Handelsbriefe sechs Jahre, Unterlagen nach dem Geldwäschegesetz fünf Jahre. Parallel verlangt die DSGVO die Löschung, sobald der Zweck entfällt – aufzulösen ist das über ein dokumentiertes Löschkonzept.
Ausführlich im MagazinAufbewahrungsfristen im Maklerbüro →
Verwandte Begriffe
Geldwäschegesetz (GwG)Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und müssen bei Kaufvermittlungen beide Vertragsparteien identifizieren, sobald ernsthaftes Interesse besteht.DSGVO im MaklerbüroMaklerbüros verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten und benötigen dafür ein Verarbeitungsverzeichnis, Informationspflichten, ein Löschkonzept und Auftragsverarbeitungsverträge.
Mehr aus „Recht & Pflichten“
Mehr Abschlüsse, weniger Papierkram.
Portalist hält Anfragen, Zusagen und Termine zusammen – und bereitet das Nachfassen vor.
Kostenlos starten