Geldwäschegesetz (GwG)

Definition

Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und müssen bei Kaufvermittlungen beide Vertragsparteien identifizieren, sobald ernsthaftes Interesse besteht.

Dazu kommen eine dokumentierte Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen und die Pflicht zur Verdachtsmeldung an die FIU. Die erhobenen Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren.

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