Geldwäschegesetz (GwG)
Definition
Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und müssen bei Kaufvermittlungen beide Vertragsparteien identifizieren, sobald ernsthaftes Interesse besteht.
Dazu kommen eine dokumentierte Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen und die Pflicht zur Verdachtsmeldung an die FIU. Die erhobenen Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren.
Ausführlich im MagazinGeldwäschegesetz im Maklerbüro →
Verwandte Begriffe
AufbewahrungsfristenMaklerbüros unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen aus Handels-, Steuer- und Geldwäscherecht – von fünf bis zehn Jahren.Notartermin (Beurkundung)Der Kaufvertrag über eine Immobilie wird erst mit notarieller Beurkundung wirksam; der Notar verliest den vollständigen Vertrag im Termin.
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