Bieterverfahren
Definition
Beim Bieterverfahren geben Interessenten bis zu einem Stichtag Gebote ab, aus denen der Eigentümer frei auswählt.
Es ist keine Auktion im rechtlichen Sinne: Der Eigentümer ist an kein Gebot gebunden und muss nicht das höchste annehmen. Die Spielregeln müssen allen Beteiligten vorher identisch und schriftlich mitgeteilt werden, sonst entsteht schnell der Vorwurf der Manipulation.
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