Grunderwerbsteuer

Definition

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an und wird von den Bundesländern festgelegt.

Die Sätze liegen je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Mitverkauftes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, sofern es im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen wird.

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