Grunderwerbsteuer
Definition
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an und wird von den Bundesländern festgelegt.
Die Sätze liegen je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Mitverkauftes Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, sofern es im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen wird.
Verwandte Begriffe
KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind die zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden Kosten aus Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt und gegebenenfalls Maklerprovision.Mitverkauftes InventarInventar sind bewegliche Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie verkauft werden – etwa Einbauküche, Markise oder Gartenhaus.
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