Mitverkauftes Inventar
Definition
Inventar sind bewegliche Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie verkauft werden – etwa Einbauküche, Markise oder Gartenhaus.
Es sollte im Kaufvertrag mit Wertangabe gesondert aufgeführt werden, weil darauf keine Grunderwerbsteuer anfällt. Die Bewertung muss realistisch sein; überhöhte Ansätze werden von Finanzämtern beanstandet.
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