Mitverkauftes Inventar

Definition

Inventar sind bewegliche Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie verkauft werden – etwa Einbauküche, Markise oder Gartenhaus.

Es sollte im Kaufvertrag mit Wertangabe gesondert aufgeführt werden, weil darauf keine Grunderwerbsteuer anfällt. Die Bewertung muss realistisch sein; überhöhte Ansätze werden von Finanzämtern beanstandet.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Vertrag & Auftrag

Mehr Abschlüsse, weniger Papierkram.

Portalist hält Anfragen, Zusagen und Termine zusammen – und bereitet das Nachfassen vor.

Kostenlos starten