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Preisstrategie: Angebotspreis, Verhandlung und der richtige Einstieg

Der Angebotspreis ist die wichtigste Entscheidung der ganzen Vermarktung – und die, die am häufigsten aus dem Bauch getroffen wird.

Tobias Troendle · Immobilienmakler in Stuttgart, Gründer von Portalist
3 Min. Lesezeit

Kurz nachgeschlagen: Angebotspreis, Verkehrswert und Bieterverfahren im Glossar.

Der Angebotspreis bestimmt, wie viele Menschen dein Objekt überhaupt sehen, wie schnell es verkauft und zu welchem Preis. Trotzdem wird er in vielen Fällen so bestimmt: Marktwert plus Verhandlungspuffer, aufgerundet.

Der Verhandlungspuffer ist meist ein Fehler

Die Logik „Wir gehen zehn Prozent höher rein, dann kann man verhandeln" klingt vernünftig und funktioniert in der Praxis selten.

Der Grund: Der Puffer wirkt nicht erst in der Verhandlung, sondern schon in der Suche. Ein Objekt, das statt 480.000 mit 530.000 inseriert wird, taucht bei allen Suchenden mit Budget bis 500.000 gar nicht auf – und das sind in vielen Märkten die meisten.

Man verhandelt also nicht mit einem höheren Preis, sondern mit weniger Interessenten. Und weniger Interessenten bedeuten weniger Verhandlungsmacht.

Suchschwellen

Menschen suchen in runden Zahlen: bis 300.000, bis 400.000, bis 500.000, bis 750.000. Diese Schwellen sind in den Portalen die Standardfilter.

Daraus folgt eine der wenigen echten Regeln der Preisgestaltung: Nie knapp über einer Schwelle inserieren.

  • 505.000 → schlecht. Wird von allen 500.000er-Suchen ausgeschlossen.
  • 499.000 → gut. Erscheint sowohl bei 500.000 als auch darunter.
  • 519.000 → vertretbar, wenn der Abstand zur Schwelle groß genug ist, dass niemand ihn als „knapp drüber" empfindet.

Der Unterschied zwischen 505.000 und 499.000 sind sechstausend Euro im Angebot – und oft der Unterschied zwischen fünf und fünfundzwanzig Anfragen.

Die drei Strategien

Marktkonform einsteigen. Angebotspreis nahe am realistischen Verkaufspreis. Führt zu vielen Anfragen, schnellem Verkauf und geringem Verhandlungsdruck nach unten. Der Standardfall und für die meisten Objekte richtig.

Knapp darunter einsteigen. Bewusst unter Marktwert, um viele Interessenten zu erzeugen und den Preis über den Wettbewerb nach oben zu bringen. Funktioniert nur in engen Märkten mit hoher Nachfrage – und braucht einen Eigentümer, der die Nerven behält.

Über Marktwert einsteigen. Nur sinnvoll bei Objekten ohne echte Vergleichbarkeit (besondere Architektur, außergewöhnliche Lage, Liebhaberobjekte) oder wenn der Eigentümer keinen Zeitdruck hat und bereit ist, lange zu warten.

Wann eine Preisanpassung fällig ist

Die Kennzahl ist nicht die Zeit, sondern die Anfragenzahl. Ein Objekt, das in den ersten drei Wochen unter fünf ernsthafte Anfragen erzeugt, hat ein Preisproblem – oder ein Exposé-Problem.

Prüfe in dieser Reihenfolge:

  1. Titelbild und Fotos – der häufigste Grund für zu wenig Anfragen
  2. Vollständigkeit des Inserats
  3. Suchschwelle – liegst du knapp drüber?
  4. Erst dann der Preis selbst

Wie eine Preisanpassung aussehen sollte

Einmal deutlich, nicht dreimal ein bisschen.

Drei Reduzierungen um jeweils zwanzigtausend Euro signalisieren dem Markt: Da geht noch mehr. Interessenten warten dann bewusst ab. Eine einzelne Anpassung um sechzigtausend, die eine neue Suchschwelle unterschreitet, erzeugt dagegen sofort neue Sichtbarkeit und neue Anfragen.

Mit dem Eigentümer vorbereitet, nicht überraschend. Wenn du seit sechs Wochen Wochenberichte schickst, ist die Anpassung eine gemeinsame Schlussfolgerung. Ohne diese Vorarbeit ist sie ein Konflikt. Wie du das Gespräch führst, steht in Der Preis ist zu hoch.

Bieterverfahren

Bei stark nachgefragten Objekten kann ein strukturiertes Bieterverfahren sinnvoll sein: Alle Interessenten geben bis zu einem Stichtag ein Gebot ab, der Eigentümer entscheidet.

Wichtig dabei:

  • Es ist kein Auktionsverfahren im rechtlichen Sinne – der Eigentümer ist an kein Gebot gebunden und muss auch nicht das höchste annehmen
  • Der Ablauf muss allen Beteiligten vorher schriftlich und identisch mitgeteilt werden
  • Transparenz über die Spielregeln ist Pflicht, sonst entsteht schnell der Vorwurf der Manipulation
  • Nicht jeder Käufer macht mit; manche steigen bei Bieterverfahren grundsätzlich aus

Es ist ein wirksames Instrument in engen Märkten und ein Reputationsrisiko, wenn es schlecht gemacht wird.

Dieser Artikel beschreibt Praxiserfahrung und ersetzt keine rechtliche Beratung zu einzelnen Verfahren.

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