Erbbaurecht
Definition
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten, gegen Zahlung eines Erbbauzinses.
Käufer erwerben das Gebäude, nicht das Grundstück. Laufzeit, Erbbauzins und die Regelungen zum Ablauf sind für die Finanzierung entscheidend – viele Banken bewerten Erbbaurechtsobjekte zurückhaltender.
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